Master

Studiengänge zum Erwerb des akademischen Grades eines Masters führen zu einem weiterführenden berufsqualifizierenden Abschluss. Als akademischer Grad wird an der Philosophischen Fakultät IV — Sprach- und Literaturwissenschaften — der Master of Arts (M.A) verliehen. Zur Aufnahme in einen Masterstudiengang ist immer mindestens ein Bachelor- oder ein vergleichbarer erster berufsqualifizierender Abschluss nachzuweisen. Welche Studienabschlüsse konkret für den jeweiligen Masterstudiengang qualifizieren und ob weitere Zugangsvoraussetzungen (z.B. Fremdsprachenkenntnisse) gefordert werden, regelt die Prüfungsordnung.

Die meisten Master-Studiengänge der Philosophischen Fakultät IV — Sprach- und Literaturwissenschaften — bauen inhaltlich auf dem entsprechenden Bachelor/Bakkalaureus-Studiengang auf, wodurch während des Masterstudiums eine tiefer gehende Spezialisierung innerhalb der gewählten Studienrichtung — oder interdisziplinär zu einer neuen Studienrichtung führende — Spezialisierung erfolgt.

Die Regelstudienzeit der Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät IV — Sprach- und Literaturwissenschaften — beträgt vier Semester. Fachspezifische Informationen zu den Masterstudiengängen halten die betreffenden Institute auf ihren Websites bereit.

Aktualisiert am 12. Mai 2009

Modularisierungsinfo

Inzwischen werden sämtliche Studiengänge an der Philosophischen Fakultät III modularisiert studiert. Bei Fragen rund um Leistungspunkte, Modulzeugnisse und Diploma Supplement berät Sie Herr Baderschneider von der Koordinierungsstelle Leistungspunkte • Modularisierung gerne.

Termine (Master)

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