Master
Studiengänge zum Erwerb des akademischen Grades eines Masters führen zu einem weiterführenden berufsqualifizierenden Abschluss. Als akademischer Grad wird an der Philosophischen Fakultät IV — Sprach- und Literaturwissenschaften — der Master of Arts (M.A) verliehen. Zur Aufnahme in einen Masterstudiengang ist immer mindestens ein Bachelor- oder ein vergleichbarer erster berufsqualifizierender Abschluss nachzuweisen. Welche Studienabschlüsse konkret für den jeweiligen Masterstudiengang qualifizieren und ob weitere Zugangsvoraussetzungen (z.B. Fremdsprachenkenntnisse) gefordert werden, regelt die Prüfungsordnung.
Die meisten Master-Studiengänge der Philosophischen Fakultät IV — Sprach- und Literaturwissenschaften — bauen inhaltlich auf dem entsprechenden Bachelor/Bakkalaureus-Studiengang auf, wodurch während des Masterstudiums eine tiefer gehende Spezialisierung innerhalb der gewählten Studienrichtung — oder interdisziplinär zu einer neuen Studienrichtung führende — Spezialisierung erfolgt.
Die Regelstudienzeit der Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät IV — Sprach- und Literaturwissenschaften — beträgt vier Semester. Fachspezifische Informationen zu den Masterstudiengängen halten die betreffenden Institute auf ihren Websites bereit.
Aktualisiert am 12. Mai 2009