Habilitation
Ziel der Habilitation ist es, besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, sich für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren. Zu diesem Zweck sollen sie die Gelegenheit bekommen, selbständig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen. Durch die Habilitation wird die wissenschaftliche und pädagogische Eignung zum Professor in einem bestimmten Fachgebiet an Universitäten nachgewiesen.
Die Durchführung des Habilitationsverfahrens obliegt der Fakultät, der das Fachgebiet des Habilitanden zuzurechnen ist. Das Habilitationsverfahren ist in der Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultäten I-IV geregelt.
Aktualisiert am 12. Mai 2009