Fragen & Antworten

Wer kann von den Studienbeiträgen befreit werden?

Das Bayerische Hochschulgesetz (Art. 71 Abs. 5) sieht in einigen Fällen eine Befreiung von der Studienbeitragspflicht vor. Für alle diese gesetzlichen Befreiungstatbestände ist die Studentenkanzlei der richtige Ansprechpartner für Sie.

Die Beitragspflicht besteht nicht

  1. für Semester, in denen die Studierenden für die gesamte Dauer beurlaubt sind (z.B. im Fall eines Auslandsstudiums, bei längerer Krankheit, bei Kinderbetreuung, bei einem studienbezogenen Praktikum, oder während des Wehr- oder Zivildienstes).
  2. für Semester, in denen ausschließlich das Praktische Jahr nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (BGBl I S. 2405) in der jeweils geltenden Fassung absolviert wird,
  3. für bis zu sechs Semester, wenn die Immatrikulation zum Zweck einer Promotion erfolgt.
    In den Fällen der Nummer 1 und 3 wird automatisch durch die Studentenkanzlei kein Studienbeitrag erhoben. Für die Nummer 2 ist ein Befreiungsantrag mit entsprechenden Nachweisen zu stellen.

Von der Beitragspflicht werden auf Antrag befreit:

1. Studierende, die ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters  das 18. Lebensjahr (bisher 10. Lebensjahr) noch nicht vollendet hat oder behindert ist,

2. Studierende, deren Unterhaltsverpflichtete für drei oder mehr Kinder Kindergeld oder vergleichbare Leistungen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erhalten; dem Kindergeldbezug gleichgestellt ist hierbei die Ableistung eines gemeinnützigen Dienstes durch ein Kind,

3. Studierende, deren nach Bürgerlichem Recht Unterhaltsverpflichteten einem weiteren Kind unterhaltsverpflichtet sind, das an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist und Studienbeiträge oder Studiengebühren entrichtet; den Studienbeiträgen oder Studiengebühren sind vergleichbare Studienentgelte gleichgestellt, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union entrichtet werden (neu),

4. ausländische Studierende, die im Rahmen von zwischenstaatlichen oder völkerrechtlichen  Abkommen oder von Hochschulvereinbarungen, die Abgabenfreiheit garantieren, immatrikuliert sind,

5. Studierende, für die die Erhebung eines Studienbeitrags auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls auch unter Berücksichtigung der Regelungen in  Art. 71 Abs. 7 BayHSchG (sozialverträgliches Darlehen) eine unzumutbare Härte darstellt. Dies sind insbesondere:
a) Schwerbehinderte und chronisch Kranke, soweit sich ihre Erkrankung konkret
studienerschwerend auswirkt.
b) Studierende für das auf die letzte Prüfungsleistung einer erfolgreichen Abschlussprüfung
folgende Semester, wenn sie in diesem Semester keine weiteren Studienleistungen
erbringen.
c) Studierende, die innerhalb von 5 Wochen nach Vorlesungsbeginn die Rücknahme der
Immatrikulation oder die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung beantragen.

Der Nachweis über das Vorliegen eines der o.g.  Befreiungstatbestände ist von Ihnen bei der Studentenkanzlei zu erbringen. Es empfiehlt sich, den Antrag auf Befreiung möglichst frühzeitig zu stellen. Also denken Sie auf jeden Fall rechtzeitig daran – am besten vor der Rückmeldefrist! Die Studentenkanzlei beantwortet gerne Ihre Fragen (943-5500), Beratung in komplizierteren Fällen bietet Herr Butz an. Die notwendigen Formulare (z.B. Antrag auf Rückerstattung) finden Sie auf den Internetseiten der Studentenkanzlei.

Warum hat die Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften (vormals: Philosophische Fakultät III) bislang nicht aufgrund besonderer Leistung befreit?

Vielleicht haben Sie bereits davon gehört, dass auch an unserer Hochschule bereits aufgrund von besonderen Leistungen befreit wird. So befreien einzelne Fakultäten zum Beispiel beim Vorliegen einer bestimmten Abiturdurchschnittsnote oder einer überdurchschnittlichen Vordiplomsnote von der Zahlung des Studienbeitrags, andere befreien Studierende für deren besondere Verdienste in der akademischen Selbstverwaltung und auch Mitglieder des Universitätsorchesters, die als Stimmführer besetzt sind, wurden schon befreit.

Es sind also ganz unterschiedliche Befreiungsmodelle, die an den Fakultäten der Universität Regensburg praktiziert werden. In der Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften  haben wir uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, nicht zuletzt um einen „Schnellschuss“, der nur schwer wieder zu korrigieren ist, zu vermeiden. An der Entscheidungsfindung sind Ihre studentischen Vertreter zu jedem Zeitpunkt maßgebend beteiligt. Es wurde bisher nicht aufgrund besonderer Leistungen befreit, weil schlichtweg keine konsensfähigen einheitlichen Kriterien gefunden werden konnten, die eine gerechte Regelung ermöglichen würden. Die Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften beheimatet eine Fülle von ganz unterschiedlichen Fächern und Studiengängen, für die eine Vergleichbarkeit nur sehr schwer herzustellen ist.  So war es uns z.B. sehr wichtig, dass Lehramtsstudierende und Bachelorstudierende die gleichen Chancen auf eine Befreiung aufgrund besonderer Leistung erhalten.

Auch sind Noten ein nur vermeintlich objektives Kriterium, das durch viele Faktoren beeinflusst sein kann. Beispielsweise kann gerade die Notwendigkeit, die Studienbeiträge durch Nebenjobs finanzieren zu müssen, bedingen, dass sich Studienleistungen nicht mehr auf dem Niveau der rechnerisch besten 10% bewegen. Eine Befreiung eines kleinen Teils unserer Studierenden bedeutet jedoch, dass sie von den zahlenden Studenten mitfinanziert werden. Schließlich haben sie trotzdem Zugang zu allen studienbeitragsfinanzierten Vorzügen.

Es handelt sich also um ein bei uns sehr kontrovers diskutiertes Thema, was sich auch in den Ergebnissen der „Umfrage zur Zufriedenheit mit der Verwendung der Studienbeiträge“ aus dem Jahr 2008 gezeigt hat. Hier wollten wir von Ihnen wissen, ob Sie eine Befreiung aufgrund besonderer Leistung wünschen und was denkbare Kriterien wären. Es konnte kein signifikantes Ergebnis erzielt werden (313 Studenten:„Ja“, 299 Studenten:„Nein“), und bei den Kriterien wurden überdurchschnittlich oft soziale Kriterien (Einkommen der Eltern etc.) genannt.  Genau diese können wir aber leider nicht zugrunde legen.

Nichts desto trotz arbeitet das Dekanat gemeinsam mit Studierenden und Dozenten weiter an einem Modell, das eine gleichberechtigte Befreiung aufgrund besonderer Leistung ermöglicht. Die Philosophische Fakultät III wird ab dem WS 2009/2010 aufgrund besonderer Leistungen befreien.

Wie kann ich aufgrund besonderer Leistung befreit werden?

Zunächst muss man ganz klar sagen: Wir als Fakultät können Sie nicht befreien, über die Befreiung entscheidet der Rektor. Allerdings hat die Fakultät laut § 6 der Studienbeitragssatzung ein Vorschlagsrecht. Gerade in den an unserer Fakultät beheimateten Fächern kommt dem Auslandsstudium eine große Bedeutung zu.  Die Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften fühlt sich in besonderem Maße dem im Leitbild der Universität Regensburg verankerten Ziel verpflichtet, ihre Studiengänge auf Chancen und Anforderungen im internationalen Umfeld auszurichten. Wir sehen in der Wahrnehmung eines Auslandssemesters sowohl eine Zusatzqualifikation als auch einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung unserer Studierenden. Gleichzeitig wissen wir, dass ein Auslandssemester unsere Studierenden vor spezifische Herausforderungen und auch Belastungen stellt. Entsprechend fördert die Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften alle ihre Studierenden (mit Haupt- oder Unterrichtsfach an unserer Fakultät), die aus eigener Initiative ein Auslandssemester erfolgreich absolvieren, für diese Leistung mit einer Befreiung von der Entrichtung des Studienbeitrags für die Dauer eines Semesters. Voraussetzung ist, dass das Auslandsstudium gewisse Kriterien erfüllt, die in der Regelung der Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften zur Befreiung aufgrund besonderer Leistung festgehalten sind. So müssen z.B. die im Ausland erbrachten Studienleistungen im Heimatstudiengang anrechenbar sein und dem Umfang der im Zielland üblicherweise  zu erbringenden Studienleistungen (z.B. innerhalb des europäischen Hochschulraums 30 LP pro Semester) entsprechen. Es lohnt sich also für Sie , wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt bereits im Vorfeld entsprechend planen – einige Institute halten zu diesem Zweck Informationen über die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen online für Sie bereit (z. B. Institut für Anglistik und Amerikanistik; Institut für Romanistik). Die notwendigen Formulare, die Sie zusammen mit den übrigen Nachweisen Ihrem Antrag beifügen und  im Dekanat abgeben müssen,  finden Sie hier.

Diese Befreiungsregelung gilt ab dem WS 2009/2010.

Wie werden die Studienbeiträge an der Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften (vormals: Philosophische Fakultät III) verteilt?

Die Gesamteinnahmen aus Studienbeiträgen auf Hochschulebene werden den Fakultäten durch die Hochschulleitung nach Abzügen für den Sicherungsfond, für Projekte der zentralen Einrichtungen und zentrale Maßnahmen sowie für die Kosten der Erhebung zugewiesen. Der dabei angewandte Verteilungsschlüssel stellt auf Studienfälle bzw. Anteile von Studienfällen abzüglich der Befreiungsfälle ab.

Die Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften ist mit rund 4820 Studierenden (Stand: SS 2009) die größte Fakultät der Universität Regensburg. Entsprechend hoch ist die Summe der aufgrund oben geschildertem und in der Studienbeitragssatzung festgelegtem Verteilungsmodus verfügbaren Studienbeiträge an unserer Fakultät. Diese große Gesamtsumme wird auf Fakultätsebene jedes Semester neu vom Dekanat auf Basis gewichteter Studienfälle auf die sechs Institute sowie die wissenschaftliche Einrichtung Bohemicum verteilt. Damit erreichen wir, dass Sie als Studierende innerhalb Ihres Faches von Ihrem gezahlten Beitrag profitieren können und nicht für Kommilitonen des Nachbarfaches mitzahlen.

Wo kann ich einen Verwendungsvorschlag einbringen?

Sie sehen konkreten Handlungsbedarf und haben eine Idee, wie Ihre  Studienbedingungen weiter verbessert werden können? Egal, ob es sich um ein bestimmtes Buch, eine Datenbank, ein zusätzliches Seminarangebot oder eine wünschenswerte Exkursion handelt:  An der Philosophischen Fakultät III haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihren Verwendungsvorschlag einzubringen.

Ihre erste Anlaufstelle können Ihre gewählten studentischen Vertreter im Fakultätsrat sein, die außerdem auch stimmberechtigte Mitglieder der Studienbeitragskommission sind.

Online können Sie Ihren Verwendungsvorschlag in der eigens hierfür eingerichteten Fakulteria benennen und diskutieren, dies hat den Vorteil, dass Ihre Kommilitonen sich ebenfalls zu Ihrem Vorschlag äußern können.

Selbstverständlich können Sie auch direkt in Ihrer Fakultätsverwaltung (Dekanat) bei unserer Fakultätsreferentin, Frau Scharf-Haggenmiller (Tel.: 943-5530), zu den regulären Öffnungszeiten vorbeikommen und Ihren Wunsch oder Ihre Idee einbringen.

Und nicht zuletzt können Sie auch die Professoren in Ihren Fächern bzw. den Geschäftsführer des jeweiligen Instituts ansprechen und einen Verwendungsvorschlag machen, der dann an uns weitergeleitet wird.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Verwendung der Studienbeiträge an der Fakultät im halbjährlichen Rhythmus, also semesterweise, geplant wird. Insbesondere Personalangelegenheiten und damit Lehrangebote bedürfen daher einem halbjährigen Vorlauf und können nicht von heute auf morgen realisiert werden, während ein Buch verhältnismäßig schnell bestellt werden kann. Auch ist nicht jeder Verwendungswunsch automatisch finanzier- bzw. realisierbar, denn auch die Studienbeitragsmittel sind begrenzt.

Wer entscheidet an der Fakultät über die Verwendung der Studienbeiträge?

Generell gilt: Als Fakultät können wir lediglich einen Vorschlag machen, wie die der Fakultät zugeteilten Studienbeitragsmittel ausgegeben werden sollen. Dabei handelt es sich um den berühmten Verwendungsantrag – und je plausibler und besser begründet dieser ist, desto größer ist auch seine Aussicht auf Erfolg. Über den gesamten Verwendungsvorschlag der Fakultät entscheidet die paritätisch besetzte Studienbeitragskomission. Diese setzt sich zusammen aus Dekan, Studiendekan und den beiden studentischen Vertretern. Es ist also in jedem Fall sinnvoll, wenn Sie sich bei Wünschen und Anregungen an Ihre studentischen Vertreter wenden.

Ich zahle jedes Semester 500 Euro, wo bleibt mein persönlicher Beamer und warum muss ich auf alten Stühlen sitzen – oder: Was macht Ihr eigentlich mit dem vielen Geld?

Natürlich wäre es schön, neue ergonomische Stühle und Tische anzuschaffen, Beamer an alle  zu verteilen und jedem Studenten seinen „personal professor“ zu Seite zu stellen. In der besten aller Welten. Selbstverständlich sind 500 Euro eine Menge Geld; und tatsächlich können wir auch einiges damit bewegen – aber für oben skizzierte Utopie reichen 500 Euro logischerweise nicht aus. Ein  Studienplatz verursacht durchschnittlich gut 26.000 Euro Kosten im Semester. Ihr Studienbeitrag beträgt knappe  2% davon. Es liegt also in der Natur der Sache, dass man auch mit diesen 2% irgendwann an die realistischen Grenzen stößt. Deswegen ist es übrigens ein Studienbeitrag und keine Studiengebühr oder Vollfinanzierung. Und deshalb kommt hier nun die Priorisierung ins Spiel.

Rückenentlastende Stühle verbessern das Studium erheblich, vor allem in langen Bibstunden vor den Klausuren oder während der Hausarbeitszeit. Es gilt aber abzuwägen, welche Anschaffungen der Lehre am meisten förderlich sind. Sind es weitere Lehrveranstaltungen? Sind es ko-finanzierte Exkursionen? Eine umfassende Zeitschriftenbibliothek? Oder doch rückenentlastende Stühle und einbruchssichere Bibliotheksspinde? Bisher hat man sich an unserer Fakultät – die einige Massenfächer beherbergt – darauf verständigt, Baumaßnahmen und Innenausstattung von einer Finanzierung aus Studienbeiträgen auszuschließen, solange es sich nicht konkret um die Lehre bzw. ihre Verbesserung, sondern um eine Voraussetzung derjenigen handelt. Die studentischen Vertreter in den relevanten Entscheidungsgremien fordern hier den Einsatz staatlicher Mittel.

In der Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften wird ein besonderer Fokus auf die Lehre gelegt. 80% der Studienbeiträge (an manchen Instituten 100%) werden für Lehrveranstaltungen, zusätzliche Betreuung und Tutorien ausgegeben. Sollten Sie aus Ihrer Sicht eher auf einige Lehrveranstaltungen verzichten und stattdessen neue Stühle haben wollen, dann können Sie sich jederzeit an Ihre studentischen Vertreter in der Studienbeitragskommission wenden oder sich an der enstprechenden Diskussion in der Fakulteria beteiligen. Wir werden uns darum kümmern!

Interessiert Sie, wohin an der Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften das ganze Geld fließt? Würden Sie gerne wissen, wie viele SHKs oder Lehrkräfte beispielsweise in der Germanistik durch Studienbeiträge finanziert werden? Dann schauen Sie hier vorbei.

Natürlich wäre es schön, neue Stühle und Tische anzuschaffen, Löcher in der Unidecke zu flicken und jedem Studenten seinen „personal Professor“ zu Seite zu stellen.

500 Euro sind eine Menge Geld, mit denen man einiges bewegen kann. Insgesamt kostet ein Studienplatz jedoch durchschnittlich 26.000 Euro im Semester. Damit machen Studiengebühren lediglich 2% der Gesamtkosten aus. Mit diesen 2% stößt man auch an seine Grenzen. Deshalb kommt hier nun die Priorisierung ins Spiel.

Rückenentlastende Stühle verbessern das Studium auch erheblich, vor allem in langen Bibstunden vor den Klausuren oder während der Hausarbeitszeit. Es gilt aber abzuwägen, welche Anschaffungen der Lehre am meisten förderlich sind. Sind es weitere Lehrveranstaltungen? Sind es ko-finanzierte Exkursionen? Eine umfassende Zeitschriftenbibliothek? Rückenentlastende Stühle? Einbruchssichere Bibliotheksspinde? Eine neue Unidecke?

Bisher hat man sich darauf geeinigt, Baumaßnahmen und Innenausstattung von einer Finanzierung auszuschließen, dreht es sich nicht konkret um die Lehre bzw. ihre Verbesserung, sondern um eine Voraussetzung derjenigen. Hier sollen immer noch staatliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.

In der Phil Fak III wird ein besonderer Fokus auf die Lehre gelegt. 80% der Studienbeiträge werden für Lehrveranstaltungen und Tuorien ausgegeben. Studienbeiträge finanzieren somit auch Arbeitsstellen.

Interessiert es Dich, wie viel Geld der Phil Fak III zur Verfügung steht? Würdest Du gerne wissen, wie viele SHK’s in der Germanisitk durch Studienbeiträge finanziert werden? Dann schau mal hier vorbei:

http://www-cgi.uni-r.de/Fakultaeten/phil_Fak_IV/Dekanat/beitraege/verwendung

Aktualisiert am 30. November 2011

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